Vorsätze für das Jahr 2020

Liebe Patientinnen und Patienten!

Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt und Silvester wurden wieder viele gute Vorsätze gefasst: weniger Stress, kein Alkohol und keine Zigaretten, mehr Sport, mehr Zeit für sich und die Familie - und ganz neu: weniger Rumdaddeln auf dem Smartphone. Viele Vorsätze sind allerdings wenige Wochen später schon wieder vergessen. Nutzen Sie doch den Neujahrs-Elan, um drei wirklich wichtige Dinge zu regeln, die langfristig von Bedeutung sind!Bei einigen Vorsätzen können wir Sie gut unterstützen!

1. Patientenverfügung aufsetzen: Machen Sie sich Gedanken, was Sie sich wünschen und was mit Ihnen geschehen soll, wenn Sie durch eine plötzliche Krankheit oder einen schweren Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen zu äußern. Formulieren Sie gezielt und klar in einer handschriftlichen Patientenverfügung Ihre persönlichen Wünsche und nennen eine Person Ihres Vertrauens als Ihre Vertretung. Ideal wäre es, wenn Sie diese Verfügung mit einer so genannten Vorsorgevollmacht kombinieren.

2. Digitales Erbe regeln: Den materiellen Nachlass sollte man mit einem Testament nach seinen Wünschen verteilen. Wer dies aus welchen Gründen auch immer „vergisst“, kann sich hier auf gesetzliche Regelungen „verlassen“. Beim digitalen Erbe sieht das bisher anders aus. Was geschieht mit den Accounts des Verstorbenen bei Online-Shops, Streaming-Diensten oder „sozialen Medien“, zum anderen mit übers Internet abgeschlossene Verträge wie Bankkonten oder Versicherungsverträge? Auch hier gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über. Dazu sollten allerdings die Erben wissen, welche Online-Konten überhaupt bestehen und wo vielleicht noch Zahlungen ausstehen. Oder wo noch Geld schlummern könnte. Dazu sollten Sie eine Liste der eigenen Dienste und Konten inklusive Benutzernamen und Passwörter erstellen und diese an einem sicheren Ort wie einem Tresor oder Bankschließfach aufbewahren. Diese Liste bitte auch regelmäßig aktualisieren und die Information über ihre Existenz an eine Vertrauensperson weitergeben.

3. Versicherungen ordnen: Auch hier sollten die Erbberechtigten wissen, welche Verträge überhaupt bestehen und an wen sie sich mit einem Erbschein wenden können. Eine genaue Übersicht über vorhandene Versicherungen ist dabei sehr hilfreich.

Krankheit, Unfall oder Tod sind keine Themen, mit denen wir uns gerne befassen. Aber sie gehören zu unserem Leben. Mit geordneten und übersichtlichen Dokumentationen erleichtern wir unseren Angehörigen, die letzten Dinge gemäß unseren eigenen Wünschen zu regeln.

Sorgen Sie dafür, dass Sie wichtige Vorsätze im Jahr 2020 angehen! Sie leben ruhiger und gelassener. Dies wünschen Ihnen Ihre Hausärzte Dr. Hans-Jörg Wiedemann, Dr. Wolfgang Hafner und Gerhard Frisch mit Familien und dem Praxisteam

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